Die Grundstücksmutung für den Hausbau

Wichtig: Das Grundstück muss bereits vom Geometer vermessen worden sein, d. h. es muss einen Plan geben (Gemeinde), aufgrund dessen die Grundgrenzen eruiert werden können. Die zu bebauende Fläche wird in der Regel durch den Bauherrn vorgegeben. Über die gewünschte Baufläche wird ein Raster gelegt: z. B. beträgt die bebaute Fläche 10 x 10 m, die Rasterfläche (ausgemutete Fläche) beträgt sinnvollerweise 12 x 12m. Dies ergibt vier Eckpunkte. Von einer Grundgrenze (Metallmarkierung) aus misst man auf diese vier Punkte hin. Den gleichen Vorgang wiederholt man von einer anderen Grundgrenze aus. Somit ist die ausgemutete Fläche genau definiert.

Für die eigentliche radiästhetische Untersuchung prüft man zunächst, ob sich in der Nähe des Grundstücks Hochspannungsleitungen, ein Umspannwerk, eine Trafostation, Sender oder Eisenbahnlinien befinden. Deren Lage und Entfernung vom Grundstück geben Aufschluss über technische Belastungen (Elektrosmog).

Auf einer Ecke der Mutungsfläche beginnt man mit dem Maßband mit 0 (Nullpunkt) und misst zur anderen Ecke. So legt man alle vier Maßbänder auf, so dass ein Viereck entsteht. Vor der Mutung misst man Norden an verschiedenen Punkten ein (Kontrolle).

Bei der eigentlichen Mutung beginne ich mit der Mutung des Hartmanngitters: Die Stäbe werden direkt unter das Maßband gelegt, damit man die Maße abschreiben kann. Ist die Mutung des Hartmanngitters abgeschlossen, werden die Ergebnisse auf dem Plan eingezeichnet. Es ist ratsam, auf einem zweiten Plan die übrigen Strahlungsarten einzutragen, um einen besseren Überblick zu behalten. Meine weitere Reihenfolge ist: Currygitter, Verwerfungen, wasserführende Verwerfungen, Wasseradern, Benkergitter.

Die genaue Erstellung des Plans erfolgt zu Hause. Der Kunde bekommt zwei Pläne ausgehändigt: einen Plan mit den Grundgrenzen und den Messpunkten und einen zweiten, radiästhetischen Plan.

Anhand des Hausplans kontrolliert man am besten gemeinsam mit dem Kunden, ob genügend große neutrale Plätze für Schlaf- und Arbeitsbereiche vorhanden sind.

Nach der Errichtung des Rohbaus sollte eine nochmalige Kontrolle dieser Räume erfolgen, da sich der Lauf von Wasseradern und Verwerfungen durch die Bautätigkeit eventuell verändern kann.

Aufgrund der Komplexität der großen Mutungsfläche und der hohen Verantwortung sollte die radiästhetische Planzeichnung immer vom Rutengeher selbst angefertigt werden!

Grundstücksmutung zum Brunnenbau:

Bei der Wassersuche ist es ratsam, sich zunächst mit den Bodenverhältnissen vertraut zu machen, d. h. das Grundstück nach Senken und Feuchtstellen untersuchen. Danach erfolgt das Abgehen des Grundstücks, dabei werden wie bei der Bauplatzmutung Wasseradern mit blauen Stäben abgesteckt. Anschließend mutet man die Tiefe der einzelnen Wasseradern, die Qualität des Wassers und die Wassermenge (Schüttung). Sind mehrere Wasseradern vorhanden, sucht man jene mit der geringsten Tiefe, der besten Wasserqualität und der größten Wassermenge eventuell auf einem Kreuzungspunkt mit einer zweiten Wasserader gleicher Wasserqualität und etwa gleicher Tiefe. Diesen Punkt gibt man als Bohr- bzw. Grabpunkt an. Bei der Tiefenbestimmung ist es ratsam, ca. 2 m mehr anzugeben, als das tatsächliche Mutungsergebnis beträgt.

Eine rechtsdrehende Wasserader (Heilquelle) ist für einen Brunnenbau auf jeden Fall vorrangig zu behandeln.